Keine Ausbildungs- oder Vordienstzeiten verschenken!
Was muss beantragt werden? (Musterbrief
siehe unten!)
Es muss nur der
Antrag auf Berücksichtigung der Ausbildungszeiten
als ruhegehaltfähige Dienstzeit gestellt werden
(vgl. Muster „Ausbildungszeiten…“).
Die
Ausbildungszeiten sucht der Berechnende in der
Behörde schon zusammen.
Die Ausbildungszeiten,
auch die in einem anderen Bundesland, sind in der
Personalakte zu finden; sie befinden sich auch im
Berechnungsbogen für das Besoldungsdienstalter (BdA).
Zu den bei uns typischen Ausbildungszeiten gehören:
- Studium
- Prüfungszeit
- Vorbereitungsdienst (der eine Zwitterstellung hat,
da er in der Regel ja auch eine Beamtendienstzeit
ist)
- praktische, z.T. hauptberufliche Tätigkeiten
Das sind Zeiten, die für eine anschließende
Ausbildung (auch Studium) vorausgesetzt werden.
mehr
dazu