Keine Ausbildungszeiten verschenken

Keine Ausbildungs- oder Vordienstzeiten verschenken!

Was muss beantragt werden? (Musterbrief siehe unten!)

Es muss nur der Antrag auf Berücksichtigung der Ausbildungszeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit gestellt werden (vgl. Muster „Ausbildungszeiten…“).
Die Ausbildungszeiten sucht der Berechnende in der Behörde schon zusammen.
Die Ausbildungszeiten, auch die in einem anderen Bundesland, sind in der Personalakte zu finden; sie befinden sich auch im Berechnungsbogen für das Besoldungsdienstalter (BdA).

Zu den bei uns typischen Ausbildungszeiten gehören:

  • Studium
  • Prüfungszeit
  • Vorbereitungsdienst (der eine Zwitterstellung hat, da er in der Regel ja auch eine Beamtendienstzeit ist)
  • praktische, z.T. hauptberufliche Tätigkeiten
Das sind Zeiten, die für eine anschließende Ausbildung (auch Studium) vorausgesetzt werden.

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Musterbrief

Anerkennung von Ausbildungszeiten als ruhegehaltsfähige Dienstzeit nach §12 BeamtVG

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