Förderschule

 
 

Infos

Ruhegehalt manchmal dramatisch gekürzt!

Bei einer Pensionierung wird das Ruhegehalt auf der Grundlage u.a. der ruhegehaltfähigen Dienstzeit berechnet.

Dabei bestimmt § 11 des BeamtVG:
„Die nach Vollendung des 17. Lebensjahres verbrachte Mindestzeit

  1. der außer der allgemeinen Schulbildung vorgeschriebenen Ausbildung (Fachschul-, Hochschul- und praktische Ausbildung, Vorbereitungsdienst, übliche Prüfungszeit),

  2. einer praktischen hauptberuflichen Tätigkeit, die für die Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgeschrieben ist, kann als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden …“.

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Versetzungen 2012

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Info des Hauptpersonalrats vom 23.05.2011

HPR-Förderschulen
Aushang für die Förderschulen und Schulen für Kranke
in Nordrhein-Westfalen
NRW auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem

- Aktueller Stand der Planungen im Schulministerium
- Wie ist die Situation in den Schulen?
- HPR Förderschulen: Schon der Anfang ist entscheidend!
  Gespräch mit der Schulministerin Frau Löhrmann
- HPR Förderschulen: Der Weg zur inklusiven Schule ist ein
  Entwicklungsprozess der allgemeinen Schule …
- Der HPR Förderschulen fordert daher im Gespräch
  mit der Ministerin