Infos
Ruhegehalt manchmal
dramatisch gekürzt!
Bei einer Pensionierung wird
das Ruhegehalt auf der Grundlage u.a. der
ruhegehaltfähigen Dienstzeit berechnet.
Dabei bestimmt § 11 des
BeamtVG:
„Die nach Vollendung des 17.
Lebensjahres verbrachte Mindestzeit
-
der außer der
allgemeinen Schulbildung vorgeschriebenen
Ausbildung (Fachschul-, Hochschul- und
praktische Ausbildung, Vorbereitungsdienst,
übliche Prüfungszeit),
-
einer praktischen
hauptberuflichen Tätigkeit, die für die
Übernahme in das Beamtenverhältnis
vorgeschrieben ist, kann als ruhegehaltfähige
Dienstzeit berücksichtigt werden …“.
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(Info)
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(Musterschreiben)
Versetzungen 2012
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Info des Hauptpersonalrats vom 23.05.2011
- Aktueller Stand der Planungen im
Schulministerium
- Wie ist die Situation in den Schulen?
- HPR
Förderschulen: Schon der Anfang ist entscheidend!
Gespräch mit der
Schulministerin Frau Löhrmann
- HPR Förderschulen: Der Weg zur
inklusiven Schule ist ein
Entwicklungsprozess der allgemeinen
Schule …
- Der HPR Förderschulen fordert daher im Gespräch
mit
der Ministerin